Was impliziert eine Dauer-Grabpflege?

Der Termini “Dauer-Grabpflege” impliziert, dass eine Grabstätte durch eine spezielle Firma oder aber durch den jeweiligen Friedhofsgärtner gepflegt. Die Dauer-Grabpflege impliziert im speziellen die Dauer sowie die speziellen Leistungen der Grabpflege. Deutschlandweit bieten in etwa 4.500 Friedhofsgärtnereien eine Dauer-Grabpflege an.

Angebotene Leistungen einer Dauer-Grabpflege

Bei einer Dauer-Grabpflege gibt es kein im Vorab festgelegtes Muster, welches zwingend eingehalten werden muss. Mit Sicherheit hat jede Friedhofsgärtnerei vorab erstellte MusterLeistungen der Dauer-Grabpflege, doch werden auch diese nicht objektiv-zwingend sein, sondern vielmehr Vorschläge aufgrund der Erfahrung der jeweiligen Friedhofsgärtnerei bezogen auf die Dauer-Grabpflege sein. Fest steht, dass jede Dauer-Grabpflege individuell ist und sich dies auch in den Leistungen der Friedhofsgärtnerei widerspiegeln kann.

Die allgemein angebotenen Leistungen einer Friedhofsgärtnerei bezogen auf die DauerGrabpflege beinhalten zumeist die monatliche Säuberung des Grabes, zum Beispiel das Entfernen von Laub im Herbst, jahreszeitliche Bepflanzung der Grabstätte, das Hinlegen von Grabschmuck zu bestimmten Gedenk- und Feiertagen. Darüber hinaus ist es auch üblich, dass sich eine Friedhofsgärtnerei um das Düngen der Pflanzen sowie das Abdecken des Grabes im Winter kümmert. All diese Leistungen können, bzw. müssen im Vorfeld mit der Friedhofsgärtnerei abgesprochen werden, sodass die Dienstleistung für beide Seiten einen vertrauensvolles und erfolgreiches ist.

Kosten einer Dauer-Grabpflege

Die Kosten der Dauer-Grabpflege hängen von den erbrachten Leistungen der Friedhofsgärtnerei zusammen. Wenn beispielsweise nur das Grab im Herbst vom Laub befreit werden soll, so nicht die Kosten selbstsprechend niedriger als wenn noch eine jahreszeitliche Bepflanzung erbracht werden soll, oder wenn gar die Grabumfassung bei natürlichem Verschleiß einer Holzumfassung ausgetauscht, bzw. repariert werden soll.

Dauer der Dauer-Grabpflege

Die Dauer der zu erbringenden Leistungen der Friedhofsgärtnerei bei einer Dauer-Grabpflege ist, ebenso wie bei den Kosten, jeweils individuell abzustimmen. Üblicherweise spricht man aber von einer Dauer-Grabpflege bei einem Mindestzeitraum von 5 Jahren. Ein jeder, der sich also mit dem Gedanken einer Dauer-Grabpflege beschäftigt, muss also mit Kosten von mindestens 5 Jahren rechnen. Die Höchstdauer der Dauer-Grabpflege ist von 1 Friedhofsgärtnerei zu Friedhofsgärtnerei unterschiedlich und dies hängt ebenfalls mit der Friedhofsordnung selbst zusammen. Es empfiehlt sich diesbezüglich die Friedhofsordnung des betreffenden Friedhofes intensiv zu studieren, um somit die besten Konditionen für die Dauer-Grabpflege herauszuarbeiten.

Unterschied von Jahres-Grabpflege zur Dauer-Grabpflege

Eine Jahres-Grabpflege beschränkt sich, wie der Name es sagt, auf ein Jahr der Grabpflege und diese wird auch jeweils jährlich abgerechnet.

Die Dauer-Grabpflege bezieht sich zumeist auf mindestens 5 Jahre, siehe vorheriges Kapitel, und dabei ist zu beachten, dass die Kosten für die Dauer im Vorfeld bezahlt werden müssen. Wenn man sich zum Beispiel mit einer Friedhofsgärtnerei auf eine Dauer-Grabpflege von 20 Jahren einigt, dann müssen im Vorfeld die Leistungen für die 20 Jahre bezahlt werden.

Treuhandstellen für Dauer-Grabpflege

Da eine Dauer-Grabpflege impliziert, dass die gesamten Kosten bei Vertragsschluss und somit im Vorfeld bezahlt werden müssen, gibt es in Deutschland Treuhandstellen, welche das eingezahlte Geld für die Leistungen der Dauer-Grabpflege verwalten. Diese Treuhandstellen legen das eingezahlte Geld an, um mit den erwirtschafteten Zinsen die steigenden Kosten der Friedhofsgärtnerei zu bezahlen.

Darüber hinaus prüft die Treuhandstelle regelmäßig die Arbeit der Friedhofsgärtnerei um sicherzustellen, dass auch die gewünschten und bezahlten Leistungen in der DauerGrabpflege umgesetzt werden.

Sollte die Friedhofsgärtnerei nach einigen Jahren ihr Geschäft aufgeben, kümmert sich die Treuhandstelle außerdem darum, einen passenden Ersatz für die Dauer-Grabpflege zu besorgen.

Es wird deutlich, dass die Treuhandstelle die elementare Einheit der Dauer-Grabpflege ist. Sie ist, es die das Geld verwaltet und die zu erbringenden Leistungen der Friedhofsgärtnerei überwacht.