Was ist eine Einmal-Grabpflege?

Eine Einmal-Grabpflege ist das einmalige Pflegen des Grabes. Dieses wird von Angehörigen angenommen und von einer speziellen Grabpflege-Firma oder aber durch den Friedhofsgärtner angeboten.

 

 

Wer beansprucht eine Einmal-Grabpflege?

Die Einmal-Grabpflege beziehen Menschen, die beispielsweise stets selbst die Grabpflege ihres verstorbenen Angehörigen oder Freund übernehmen, doch einmalig keine Zeit haben. Zum Beispiel, weil sie in den Urlaub fahren und sich somit nicht um die Grabpflege selbst kümmern können. Dies bedeutet, dass die Einmal-Grabpflege tatsächlich nur eine temporäre Dienstleistung ist und keine dauerhafte Beschäftigung und Leistung nach sich zieht.

Wer vollzieht eine Einmal-Grabpflege?

Die Einmal-Grabpflege wird von einer speziellen Firma oder vom Friedhofsgärtner angeboten und vollzogen. Welche speziellen Leistungen vollzogen werden, muss bei Vertragsabschluss zwischen den beiden Parteien geklärt werden. Jeder Friedhof und jeder Friedhofsgärtnerei hat eigene Vorstellungen und gar Regeln der Grabpflege, sodass geklärt werden muss, was gemacht werden muss, was gemacht werden soll und was nicht gemacht werden darf aufgrund der Friedhofsordnung.

 

 

Welche Leistungen beinhaltet eine Einmal-Grabpflege?

Eine Einmal-Grabpflege kann viele Leistungen beinhalten. Es ist schlichtweg von den Wünschen der Angehörigen abhängig und auch von der Friedhofsordnung.

Grundsätzlich kann eine Einmal-Grabpflege das Entfernen des Laubes im Herbst beinhalten. Darüber hinaus auch das Pflanzen von Blumen oder das Hinlegen von Grabschmuck, wenn beispielsweise ein Feiertag ansteht. Des weiteren kann die Einmal-Grabpflege den Austausch, bzw. die Reparatur der Grabumfassung beinhalten. Wenn es sich beispielsweise um eine provisorische Grabumfassung aus Holz oder Kunststoff handelt, dann muss diese in regelmäßigen Abständen repariert oder gar ausgetauscht werden. Dies liegt daran, da beispielsweise Holz ein lebendiges Material ist. Dieses ist nicht wetterbeständig, sodass in regelmäßigen Abständen das Holz der Grabumfassung auswechselt werden muss, da es beispielsweise zu faulen beginnt.

Zu den ästhetischen Gründen und Leistungen einer Einmal-Grabpflege kommen auch ordnungstechnische Gründe hinzu. Wenn zum Beispiel ein Gedenktag kommt und die Einmal-Grabpflege dafür zuständig ist, dann muss auf manchen Friedhöfen aufgrund der Friedhofsordnung ein Grabschmuck angebracht werden. Außerdem kann es in der Friedhofsordnung verlangt sein, dass im Frühjahr neue Blumen gepflanzt werden. Der wohl am häufigsten auftretende ordnungstechnische Grund der Einmal-Pflege ist jener der Erneuerung der Grabumfassung, da diese einen funktionalen Grund hat. Wenn die Grabumfassung beispielsweise porös ist und nicht mehr seinen Zweck der inneren und äußeren Abgrenzung erfüllen kann, dann hat dies Auswirkungen auf die Ordnung auf dem Friedhof. Aus diesem Grund hat die Grabumfassung bei der Einmal-Grabpflege einen ästhetischen Grund, einen ordnungstechnischen Grund sowie einen rein funktionalen Grund.

 

Was kostet eine Einmal-Grabpflege?

Eine Einmal-Grabpflege variiert in den Kosten je nach individuellen Wünschen der Grabpflege und nach den Friedhofsordnungen. Wenn zum Beispiel die Grabumfassung ausgetauscht werden muss, dann birgt dies die Kosten der Grabumfassung selbst, z.B. neues Holz, sowie die noch aufzubringenden weiteren Materialien wie Schrauben, Nägel, Holzglasur. Ebenso ist es auch bei der Bepflanzung oder dem Grabschmuck. Zu jeder Arbeitsleistung die bezahlt werden muss, müssen auch die Materialien bezahlt werden.

Je nach Friedhofsgärtnerei sind sämtliche Kosten schon enthalten oder aber es wird separat abgerechnet werden. Zum Beispiel kann eine Friedhofsgärtnerei bei einer Einmal-Grabpflege bestimmte vorgelegte Angebote aufbringen, worin schon die Arbeitszeit sowie die Arbeitsmaterialien drin beinhaltet sind. Es gibt aber auch Friedhofsgärtnereien, bei denen nur die Arbeitszeit in Stunden und Euro vorab feststehen, die Kosten für die Arbeitsmaterialien jedoch nicht mit im Preis enthalten sind, sodass die Angehörigen selbst alle Materialien kaufen müssen, oder aber ein Aufpreis für die Materialien bezahlt werden muss und die Friedhofsgärtnerei kauft dann selbst alle zu verwendenden Materialien wie Holz, Nägel, Blumen oder Grabschmuck.